Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Saunapark Siebengebirge GmbH & Co. KG ist bemüht, ihre Webseites www.saunapark-siebengebirge.de, www.tennishalle-koenigswinter.de, www.beautyundspa.de, www.freibad-koenigswinter.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Die rechtlichen Grundlagen für öffentliche Stellen in Nordrhein-Westfalen sind das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW). Die technischen Anforderungen ergeben sich aus der BITV 2.0.

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt und wurde am 23.08.2025 erstellt.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen www.saunapark-siebengebirge.de

Der Internetauftritt www.saunapark-siebengebirge.de ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der BITVNRW vereinbar.

1.1. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit der BITVNRW in Verbindung mit BITV 2.0

  • Textalternativen
    Nicht alle Grafik und Objekte besitzen Alternativtexte: das WCAG Erfolgskriterium 1.1.1 „Nicht-Text-Inhalt“ wird nicht vollständig erfüllt.
  • Anpassbar
    Nicht alle Überschriften und Listen sind mit den entsprechenden HTML-Strukturelementen ausgezeichnet: das WCAG Erfolgskriterium 1.3. „Info und Beziehungen“ wird nicht vollständig erfüllt.
  • Unterscheidbar
    Nicht alle Inhalte sind ohne Farben nutzbar: dieWCAG Erfolgskriterien 1.4.1 „Benutzung von Farbe“ und 1.4.11 „Nicht-Text-Kontrast“ werden nicht vollständig erfüllt.
  • Ausreichend Zeit
    Nicht alle bewegten Inhalte sind abschaltbar: das WCAG Erfolgskriterium 2.2.2 „Pausieren, beenden, ausblenden“ wird nicht vollständig erfüllt.
  • Navigierbar
    Nicht an allen Stellen sind Überschriften und Beschriftungen aussagekräftig: das WCAG Erfolgskriterium 2.4.6 „Überschriften und Beschriftungen (Labels)“ wird nicht vollständig erfüllt.
  • Vorhersehbar
    Die Navigation ist nicht dürchgängig konsistent: das WCAG Erfolgskriterium 3.2.3 „Konsistente Navigation“ wird nicht vollständig erfüllt.
    Es werden nicht durchgängig konsistente Bezeichnungen verwendet: das WCAG Erfolgskriterium 3.2.4 Konsistente Erkennung wird nicht vollständig erfüllt.

b) Unverhältnismäßige Belastung

Die vollständige Umsetzung der Barrierefreiheit für sämtliche Inhalte dieser Website stellt derzeit eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne von § 12a Absatz 6 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bzw. Art. 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 dar.

Folgende Gründe führen zu dieser Einschätzung:

  • Ressourcenbeschränkungen und hohe Kosten: 
    Die Anpassung bestimmter Inhalte zur vollständigen Barrierefreiheit erfordert externe Unterstützung. Diese Ressourcen stehen nur eingeschränkt zur Verfügung und sind mit erheblichen Kosten verbunden, die im Verhältnis zum Zweck und Nutzen der betreffenden Inhalte als unverhältnismäßig anzusehen sind.
  • Technische Hürden: 
    Die Website basiert auf dem Content-Management-System WordPress. Einzelne Inhalte werden durch externe Plugins eingebunden, wodurch technische Einschränkungen bei der barrierefreien Gestaltung bestehen, die aktuell nicht oder nur mit erheblichem Aufwand behoben werden können.
  • Rein informativer Charakter einzelner Seiten: 
    Bestimmte Seiten, wie beispielsweise der Sauna-Ratgeber oder die englischsprachigen Informationsseiten, dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Auch hier überwiegt angesichts des Aufwands zur Herstellung vollständiger Barrierefreiheit gegenüber dem Mehrwert für Nutzerinnen und Nutzer das Kriterium der Unverhältnismäßigkeit.

Wir überprüfen regelmäßig Möglichkeiten zur Verbesserung der Barrierefreiheit und bemühen uns um eine schrittweise Optimierung unserer Angebote.

2. Alternative Zugangsmöglichkeiten

Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen oder Informationen aus einem nicht barrierefreien Dokument benötigen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir werden versuchen, Ihnen die Inhalte in einer alternativen Form, z. B. per Telefon oder per E-Mail, zur Verfügung zu stellen.

Nutzen Sie hierfür bitte unseren Feedback-Mechanismus.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.08.2025 erstellt.

Die Bewertung ist eine Selbstbewertung durch uns.

Die Erklärung wurde zuletzt am 23.08.2025 überprüft.

4. Feedback-Mechanismus (Barriere melden)

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Webseite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.

Saunapark Siebengebirge
Dollendorfer Str. 106-110
53639 Königswinter
Telefon: +49 2244 92170
E-Mail: info@saunapark-siebengebirge.de

5. Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an die E-Mail-Adresse ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de senden.

Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier: www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik

6. Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 855-3451.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik